Versicherung für Verwandte aus dem Ausland

Versicherung für Verwandte aus dem Ausland

Verwandte aus fast der gesamten EU können heute ohne besondere Formalitäten nach Deutschland zum Arbeiten kommen.
Die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt seit Mai 2011 auch für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn.

Wer aus dem EU-Ausland zum Arbeiten nach Deutschland kommt, muss sich vor der Arbeitsaufnahme eine gesetzliche Krankenkasse suchen. Der Arbeitgeber wird vor dem ersten Arbeitstag nach der Krankenkassen-Mitgliedschaft fragen, damit er die Sozialversicherungsbeiträge des neuen Arbeitnehmers überweisen kann. Die Krankenversicherung beginnt spätestens an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältns beginnt.
Der Krankenkassen-Wechselservice von Krankenkassen.de ermöglicht es Arbeitnehmern, die aus dem Ausland kommen, eine passende Krankenkasse für sich und ihre Familie in Deutschland schnell zu finden und den Beitritt gleich zu beantragen. Denn nicht jede Krankenkasse bietet die exakt gleichen Leistungen.

Einfach das jeweilige Formular ausfüllen, wir prüfen und vergleichen für Sie alle in Frage kommende Tarife und melden uns bei Ihnen.

 

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